KI-Chatbots: Tipps zu Datenschutz und Urheberrecht

KI-Chatbots: Tipps zu Datenschutz und Urheberrecht

Großer Wunsch nach Klarheit

Viele möchten ihre digitale Assistenz, ob sie nun ChatGPT, Gemini, Jasper oder ganz anders heißt, nicht mehr missen – vor allem bei der Arbeit und zur persönlichen Weiterbildung. Zugleich wirft der rasante technische Fortschritt einige Fragen auf, bei Unternehmen und Mitarbeitenden besonders in Bezug auf Datenschutz und Urheberrecht. Darum nehmen wir diese beiden Themen im dritten Artikel unserer Praxisreihe zu KI-Chatbots unter die Lupe!

Wie Sie KI-Chatbots DSGVO-konform nutzen

Für Unternehmen und Organisationen in der EU bildet die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit 2018 den Rechtsrahmen, in Deutschland ergänzt und präzisiert durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Welche Regeln und Tipps für den betrieblichen Kontext lassen sich aus den gesetzlichen Vorgaben ableiten?

1. Personenbezogene Daten ausklammern

KI-Chatbots speichern und verarbeiten standardmäßig jeden Input, den sie erhalten, um die Sprachmodelle im Hintergrund zu trainieren. Dabei machen sie keinen Unterschied zwischen Daten, die uneingeschränkt gesammelt, ausgewertet und veröffentlicht werden dürfen, und personenbezogenen Daten, deren Erhebung und Verarbeitung streng reguliert ist. Namen, Kontaktdaten und andere Informationen, die einen Menschen identifizierbar machen, sollten Sie der KI deshalb nicht ohne dessen Einverständnis zur Verfügung stellen.

2. Keine vertraulichen Informationen mit der KI teilen

Analog zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen für KI-Chatbots tabu. Wenn Sie sich als Mitarbeiter:in unsicher sind, welche Informationen Sie mit der KI teilen dürfen, fragen Sie die Verantwortlichen im Unternehmen.

3. Datenschutzeinstellungen anpassen

Einige KI-Chatbots ermöglichen es Ihnen, die Datenschutzeinstellungen anzupassen. Im ChatGPT-Fenster etwa führt Sie ein Klick auf Ihren Benutzernamen zu den Einstellungen („Settings“ > „Data controls“), wo Sie die Funktion „Chat history & training“ deaktivieren können. Künftige Chatverläufe werden dann nicht für die Weiterentwicklung der KI genutzt und nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Das bringt zusätzliche Sicherheit, macht die Punkte 1 und 2 gemäß DSGVO und BDSG jedoch nicht hinfällig.

Und wie sieht es mit dem Urheberrecht aus?

Deutlich komplexer und umstrittener als der Datenschutz ist das Thema Urheberrecht im Zusammenhang mit KI-Chatbots. Wir geben anhand des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) drei Tipps für den (Arbeits-)Alltag mit Chatbots.

1. Schon beim Prompting das Urheberrecht beachten

Urheberrechtlich geschütztes Material, zum Beispiel Passagen aus E-Books, in Prompts einzufügen, kann im Einzelfall eine Urheberrechtsverletzung darstellen, auch wenn sie sich wohl kaum nachweisen lässt. Uneingeschränkt dürfen Sie für Prompts sogenannte gemeinfreie Werke verwenden, bei denen das Urheberrecht entweder erloschen ist (70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers bzw. der Schöpferin), nie bestanden hat (wie Gesetzestexte und sonstige amtliche Werke) oder nicht in Anspruch genommen wird (etwa Texte mit Public-Domain-Lizenzen).

Wie Sie durch cleveres Prompting den Output von KI-Chatbots optimieren, erfahren Sie in diesem Artikel.

2. Das Urheberrecht an KI-generierten Texten klären

Zwar schafft eine KI neue Werke aus vorhandenen Informationen, doch sie ist kein Mensch und hat deshalb keine Rechte an ihren Kreationen. Ein anhand von Prompts automatisch generierter Text ist also nicht urheberrechtsfähig – außer, er wird menschlich so bearbeitet, dass er als persönliche geistige Schöpfung angesehen werden kann. Das gilt auch für KI-Übersetzungen. Erst wenn man wesentlich in den Text eingreift, darf man sich dessen Urheberin bzw. Urheber nennen.

3. KI-generierte Texte verwenden und verbreiten

Die Firmen hinter den KI-Chatbots räumen ihren Nutzer:innen umfangreiche Nutzungs- und Verwertungsrechte ein – doch auch die Verantwortung, die generierten Texte nur im rechtlich erlaubten Rahmen zu verwenden, liegt bei den Nutzer:innen. Da sich nicht genau nachvollziehen lässt, ob beim Trainieren einer KI möglicherweise die Rechte Dritter verletzt wurden, kann der KI-Output geschützten Werken theoretisch stark ähneln oder sogar damit identisch sein. Es bleibt in Sachen Urheberrecht also immer ein Restrisiko, das es pragmatisch abzuwägen gilt. Eine Geschichte im Stil einer bestimmten Autorin zu publizieren, steht auf einem ganz anderen Blatt, als sich von der KI beim Brainstorming oder beim Schreiben von E-Mails unterstützen zu lassen.

Aus allen obigen Punkten ergibt sich: Um KI-Chatbots mit Blick auf Datenschutz und Urheberrecht sicher zu nutzen, hilft einerseits das Verständnis der geltenden Gesetze, andererseits braucht es gesunden Menschenverstand und eine klare Haltung. Die meisten Unternehmen wünschen sich, dass sich ihre Mitarbeitenden mit KI-Optionen und deren Anwendung beschäftigen. Formale Fettnäpfchen und juristische Fallen führen allerdings bei dem einen oder der anderen dazu, aus Vorsicht erst gar nicht aktiv zu werden. Dieser menschlich zwar verständlichen, unternehmerisch allerdings kontraproduktiven Sichtweise kann man mit einem unternehmensinternen Leitfaden zum alltäglichen Umgang mit KI begegnen.

Unser Fazit: Sowohl für Arbeitgeber:innen als auch für Mitarbeitende ist es von Vorteil, wenn Unternehmen ihre Teams zur Verwendung von generativer KI schulen. So sorgen sie für Verbindlichkeit im Umgang mit Datenschutz und Urheberrecht – und machen es möglich, dass ChatGPT, Gemini und Co. zukünftig die Arbeit erleichtern. Für allgemeine Tipps, um KI-Chatbots sicher und effizient zu nutzen, empfehlen wir Ihnen den ersten Artikel unserer Serie. Wie wünschen viel Spaß beim Lesen und beim Einsatz der intelligenten Tools.

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